Pankower
Aufruf für eine soziale Neuausrichtung der kommunalen
Wohnungsbaugesellschaften
Das Pankower Mieterforum fordert vom
Senat und vom Abgeordnetenhaus von Berlin eine Neuausrichtung der
kommunalen Wohnungswirtschaft: sozial, nachhaltig und gemeinnützig.
Soziale und gemeinnützige
Unternehmensausrichtung
- Die kommunalen Wohnungsunternehmen sollen gemeinnützig wirtschaften
- Überschüsse werden zur Bestandspflege eingesetzt, Neubau und Zukauf sind über Zuschüsse und Darlehn des Landes zu finanzieren
- Notwendige Instandsetzungen sind zeitnah durchzuführen, zu dokumentieren und nachzuweisen
- Instandsetzungsrückstau darf nicht zur Begründung von Modernisierungen herangezogen werden
- Keine Privatisierung von kommunalen Wohnungsbeständen
- Keine Auslagerung von Bewirtschaftungsleistungen in Tochtergesellschaft oder deren Vergabe an Dritte
- Vollständige Transparenz hinsichtlich aller wirtschaftlicher Daten der Unternehmen, Ausweitung der Kontrolle und Mitbestimmung durch die Mieter_innen
Vermietung
- Keine Mieterhöhungen ohne tatsächliche Wohnwertverbesserung
- Kappung der Mieten für Transferleistungsempfänger_innen bei den Grenzen der Wohnaufwendungsverordnung (WAV)
- Kappung der Bruttowarmmieten bei 30% des Haushaltsnettoeinkommens, soziale Mietbegrenzung für die angemessene Wohnfläche
- Angemessenheit der Wohnungsgröße im Härtefall 1 Zimmer je Person plus 1 Zimmer
- Neuvermietung nicht über Mietspiegelmittelwert
- Keine Zwangsräumung in die Wohnungslosigkeit; Sozialplanverfahren zum Erhalt des Mietverhältnisses
- Kein Wärme- bzw. Anlagen-Contracting
- Heizkosten-Umlage = 70% verbrauchsabhängig 30% Grundkosten
- Wohnungstausch von Mietern untereinander ohne Erhöhung der bisherigen Mieten pro Quadratmeter
Modernisierung
- Beschränkung des Maßnahmenumfangs auf Ausstattungsmerkmale, die dem Mittelwert des Berliner Mietspiegels entsprechen
- Die Miethöhe nach Modernisierung nicht über Mietspiegelmittelwert
- Warmmietenneutralität von energetischen Sanierungsmaßnahmen
- Keine Verwendung von Baustoffen, die giftige oder brandschutzbedenkliche Stoffe beinhalten
- Modernisierungsvereinbarung mit allen Mieter_innen, Einvernehmen anstreben, Mediation statt Duldungsklagen
- Beginn der Bauarbeiten am Gebäude und in den Wohnungen erst nach Abschluss der Modernisierungsvereinbarungen
- Offenlegung aller Gutachten und Kostenkalkulationen, die Modernisierungsmaßnahmen begründen
- Umsetzwohnungen bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen auf Wunsch der jeweiligen Mieter_innen
- Kappung der Bruttowarmmieten nach Modernisierung bei 30% des Haushaltsnettoeinkommens bzw. bei Grenzen der Wohnaufwendungsverordnung (WAV)
- Errichtung von Aufzüge nur, wenn die Mehrheit der Mieter_innen zustimmt, die Wohnqualität von Wohnungen nicht erheblich gemindert wird; nur Mieter_innen, die den Aufzug nutzen wollen, werden an der Umlage für Errichtung und Betrieb beteiligt
- Grundrissänderungen, einschließlich Balkonanbau, nur mit Zustimmung der Mieter_innen
3. Mieterforum Pankow, 15.
Juni 2016