Gleimstraße 52
Eine filmreife Vorstellung bot sich heute Mittag im Amtsgericht Mitte den Zuschauern aus der Gleimstraße 52 und anderen bedrohten Projekten aus Pankow und Prenzlauer Berg. Es war verwirrend, emotional und am Ende doch irgendwie befriedigend. Zumindest für den Moment.
Eine filmreife Vorstellung bot sich heute Mittag im Amtsgericht Mitte den Zuschauern aus der Gleimstraße 52 und anderen bedrohten Projekten aus Pankow und Prenzlauer Berg. Es war verwirrend, emotional und am Ende doch irgendwie befriedigend. Zumindest für den Moment.
Jetzt
wird er die illegal verlegten Rohre zurückbauen, die Durchbrüche im
Boden und der Decke versiegeln und ein neues Fenster einbauen müssen.
§585 BGB
Obwohl
die Mieterin und „die andere Seite“ mehrmals betont haben, sie
seien zur ernsthaften Verhandlungen bereit, ist eine gütige Lösung
vorerst gescheitert.
Die
Mieterin will nach dem Abschluss der Modernisierungsarbeiten in ihre
Wohnung zurückkehren. „Die andere Seite“ verweigert den
Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit folgender Begründung:
der Erhalt von Stuck, Dielen, und Fenster sei bei einer zugesagten
Miete über 5,00 € Netto kalt pro qm² für die Dauer von 3 Jahren
wirtschaftlich nicht tragbar.
Es
sei dahin gestellt, was für den Vermieter wirtschaftlich tragbar
oder nicht tragbar wäre. Was aber fest steht, ist dass diese 5,00 €
Netto pro qm ² für die Dauer von 3 Jahren kein „Geschenk“ des
Vermieters ist, sondern ein Teil der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung, zu deren Gunsten BzStR Kirchner das soziale Erhaltungsrecht im Falle der Gleimstraße 52 außer Kraft gesetzt
hat, und die für die Vermieterseite rechtliche Grundlage für die
Baugenehmigung bildet.
Weiter
eskalierte die Situation und die Luft wurde immer dicker. Unsere
Nachbarin und ihre Anwältin sind aber cool geblieben, auch dann als
Herr Klupp erneut versucht hat, sie mit Vorwürfen, sie sei nur auf
die Abfindung scharf, aus der Reserve zu locken. Diese Rhetorik ist
uns aber schon lange bekannt seitens des Bezirksamts Pankow und der
Mieterberatung Prenzlauer Berg.
Sachlich
entgegnete die Anwältin: „Sie haben uns selbst dazu aufgefordert
eine Summe zu nennen, bei der meine Mandantin bereit wäre, aus der
Wohnung auszuziehen“.
Am
Ende, als die Referentdarin des Gerichts verkündet hat, die
Einstweilige Verfügung bleibe aufrecht erhalten, weil die
Vermieterseite verbotene Eigenmacht ausübte und darüber hinaus der
dreitägigen Frist zu widersprechen nicht nachgekommen ist, drohte
der Rechtsanwalt FrankWeißenborn der
Referentdarin mit dem Befangenheitsantrag und musste von der
Vorsitzenden Richterin zu recht gewiesen werden.
Am
Donnerstag steht eine weitere Verhandlung auf der Tagesordnung. Es
wird die Duldung der Modernisierungsmaßnahmen des Mieters
verhandelt, auf deren Wohnung vor fast einem Jahr ein Brandanschlag
verübt worden war. Der Vermieter weigert sich aber nach wie vor die
Brandschäden zu beheben. Es wird also spannend und lehrreich.
Kommt
am Donnerstag den 15.08.2013
um 11:30 in das Amtsgericht Mitte, Littenstraße 12 - 17, 2.Stock, Raum
2806 und unterstützt uns! Presse erwünscht!
Bis dahin lest Andrej Holm: „Wir Bleiben Alle!: Gentrifizierung - Städtische Konflikte um Aufwertung und Verdrängung“
GLEIM52 FOREVER!
NO PASARAN!