Andrej Holm. Mietenwahnsinn. Warum Wohnen immer teurer wird und wer davon profitiert.
Taschenbuch, Knaur TB 03.03.2014, 192 S.
Vor fünf Jahren, in der Nacht vom 08.09.2012,
brannte es in der Gleimstraße 52.
„Jemand wollte Ihnen richtig Schaden zufügen.“- sagte nachdenklich der zuständige Beamte der Kriminalpolizei, als er zusammen mit dem Mieter die verkohlten Reste von dem, was einmal eine Wohnungseingangstür war, begutachtete. „Die Tür wurde massiv mit Brandbeschleuniger bearbeitet, außerdem steckten die Täter Werbung in die Türspalten und in die Einwurfklappe an der Tür. Kennen Sie jemanden, der Ihnen schaden wollte?“ Mieter zuckte mit den Schultern: „Nein, mir fällt niemand ein. Sagten Sie gerade DIE TÄTER?“ Anhand der Vorgehensweise und anderen Details, die der Polizist dem Mieter aus ermittlungstaktischen Gründen nicht verraten wollte, konnte man schon zu diesem Zeitpunkt sagen, dass es mehrere Täter waren, die den Brandanschlag verübt hatten. Cui bono? Irgendwann erfahren wir es. An der Wohnsituation des Mieters hat sich inzwischen einiges zum Positiven verändert: er hat warmes Wasser, Heizung und einen neuen Herd, was heutzutage schon fast ein Luxus bedeutet, mitten in Boom-Town-Berlin, sozusagen. Vor nicht so langer Zeit hatte er nichts davon: Heizung, warmes Wasser, Kochmöglichkeit. Er musste sich diese ihm laut Mietvertrag zur Verfügung stehenden "Luxusgüter" erstmal gerichtlich erkämpfen. Die Brandschäden sind allerdings immer noch da.

Am vierten August vergangenen Jahres fand in seiner Wohnung in der Gleimstraße 52 ein sogenannter Begehungstermin statt. Die Eigentümerin der Wohnung ist extra aus Nienburg nach Berlin gereist, um ihr Eigentum mehr als zwei Jahren nach dem Erwerb zu besichtigen. Hier ist ein Auszug aus dem Gedächtnisprotokoll:
"Der Besichtigungstermin ist gemäß Schreiben der Hausverwaltung für 10.00 bis - 11.00 Uhr vereinbart, findet in dieser Zeit aber nicht statt, da die Eigentümerin bis 11.00 Uhr nicht erscheint. Sie wird jedoch um 11.00 Uhr von zwei Besuchern des Herrn M. vor dem Haus angetroffen und über das Verstreichen des Termins in Kenntnis gesetzt. Fälschlicherweise geht sie davon aus, der Termin sei bis 12.00 Uhr vereinbart.
Die korrekte Zeit kann sie jedoch ihren eigenen Unterlagen entnehmen.
Des Weiteren teilt sie mit, der von ihr bestellte Handwerker habe sie versetzt. Sie wartet auf einen neu bestellten Handwerker, der jeden Moment kommen müsste... Herr M. empfängt Frau E... an der Tür, fragt ob sie wegen der Besichtigung gekommen sei und ob sie diese jetzt durchführen will. Wenn ja, bittet er sie, sich auszuweisen, da er sie nicht kenne. Frau E... bejaht die Fragen und zeigt Ihren Ausweis.
Frau E... verweigert die Angabe ihrer Adresse mit der Begründung, dass sie von Herrn M. im Internet genannt werden könnte. Wörtlich an Herrn M.: "Weil Sie mich im Internet diffamieren!" Es gibt eine Auseinandersetzung darüber, ob die Besichtigung jetzt stattfinden solle. Frau E...: "Wir können es auch sein lassen, dann sitzen sie eben noch einen Winter kalt." Frau E... behauptet, Herr M. sei telefonisch von der Hausverwaltung verständigt worden. Herr M. verneint dies, es ginge auch nicht, da diese seine Nummer gar nicht habe. Herr M. ermöglicht die Besichtigung „aus Kulanz“, wie er sagt, da der Termin bereits verstrichen sei. Er solle zügig stattfinden. Fotos sind nicht erlaubt, die gewünschten Aufnahmen will er dem Handwerker per E-Mail zukommen lassen. Frau E... stimmt generell zu, dass die Beseitigung der Mängel zu erfolgen hat.
Die Mieterseite kommt auf den problematischen Sachverhalt zu sprechen, dass die Gastherme mangels Abzugsmöglichkeit abgestellt werden musste, nachdem der Kamin ohne Kenntnis des Mieters verschlossen wurde. Frau E... äußert zwar Sie sei darüber schockiert, andererseits geht Sie davon aus, dem Mieter sei mitgeteilt worden, dass der Schornstein "im Zuge der Sanierung dicht gemacht" werde. Dem wird widersprochen. Herr M. favorisiert die Möglichkeit, den Schornstein wieder frei zu bekommen, weil die Einstweilige Verfügung ihm das ermögliche, was Frau E... jedoch ausschließt: "Von oben bis unten zubetoniert". Die Gasleitungen sind der Anwältin des Mieters zufolge abgestellt, aber nicht tot. Sie könnten wieder in Betrieb genommen werden, was sowohl den Gasherd als auch die Außenwandheizungen benutzbar machen würde. Der Handwerker bestätigt diese Möglichkeit. Die Anwältin des Mieters klärt Frau E... darüber auf, dass Warmwasser derzeit gar nicht vorhanden bzw. möglich ist. Dies begründet auch die Höhe der Mietminderung. Diesbezüglich echauffiert sich Frau E... gegenüber Herrn M. mit den Worten: "Sie bezahlen absolut gar nichts. Sie haben Mietschulden von viertausend Euro." Dies bliebe jedoch rein juristisch zu klären.
Bezüglich der ABC Hausverwaltung : Wegen der terminlichen Komplikationen drückt Frau E... Ihre Unzufriedenheit aus. Dies sei "eine Pleite". Wenn Sie in Berlin ist, möchte Sie "die Dinge erledigen". Was den Brandschaden betrifft äußert Frau E... zunächst: "Ich habe nur Wasserschaden gehört, keine Ahnung von Brandschaden". Außerdem sei dies vor ihrer Zeit (als Eigentümerin) gewesen. Weitere Äußerungen dazu lauten: "Mit der Vorgeschichte habe ich nichts zu tun", "Ich habe den Ärger, den ich nicht verursacht habe", "Altlasten, für die ich nicht schuld bin, muss ich nicht beseitigen", "Die meisten Dinge sind Herrn Klupps Sache".
Geweckt wurde die späte Neugier der Eigentümerin bezüglich ihrer Berliner Wohnung durch den Beschluss des Landgerichts Berlin Mitte, es lehnte die Beschwerde der Nienburgerin gegen die
Einstweilige Verfügung, die sie zur Wiederherstellung der Beheizbarkeit und Warmwasserversorgung der Wohnung verpflichtete, ab. Bis dahin hat sie sich weder für die Wohnung, noch für die Höhe der Miete, geschweige denn für die Person des Mieters, interessiert.
Nach wie vor läuft die Duldungklage gegen den Mieter. Es geht um die sogenannte Modernisierung der Wohnung. Die Akte ist, wohl bemerkt, aus dem Jahre 2013, das Haus ist durchmodernisiert, aber der Prozess läuft weiter. Kafkaesk!
Am 2. November 2017, um 11.30 Uhr im Raum 2806 des Amtsgerichts Mitte, Littenstraße 12 - 17,10179 Berlin, findet eine weitere mündliche Verhandlung bezüglich der Duldungklage statt. Der Mieter freut sich über zahlreiche Unterstützer vor Ort. Solidarität und Öffentlichkeit sind unsere stärksten Waffen!
Diejenigen, die dachten, es würde ein Spaziergang sein Gleimstraße 52 zu entmieten, haben sich indes geirrt. Dafür bekamen sie einen langwierigen Prozess und mediale Aufmerksamkeit gratis.
Und damit ist es noch lange nicht zu Ende...
Wir bleiben alle!
Gleim52